Alle Eltern als Mitglieder

Die Genossenschaft ist eine Rechtsform, die vom Gesetzgeber insbesondere für Organisationen geschaffen wurde, die von Mitbestimmung leben und gleichzeitig Sicherheit bieten wollen.

Wenn eine Genossenschaft eine Waldorfschule betreibt, heißt das, dass alle Eltern Mitglieder sind, Anteile zeichnen und dadurch „Mitunternehmer“ werden. Sie besitzen einen kleinen Teil ihrer Schule.

Laut der Erfahrung anderer Waldorfschulen folgt daraus eine größere Verbindlichkeit der Eltern gegenüber allen Belangen. Sie sind nicht nur rechtlich stärker in der Verantwortung, sondern auch ideell.

Die Genossenschaft ist eine juristische Person und damit Träger von Rechten und Pflichten. Sie muss einem Genossenschaftsverband angehören. Dieser prüft nach erfolgter Gründung im Interesse der Mitglieder jährlich, ob die Geschäfte ordnungsgemäß geführt worden sind und betreut darüber hinaus seine Mitglieder in betriebswirtschaftlichen, rechtlichen und steuerlichen Fragen. Derzeit wird diese Rechtsform durch Vereinfachungen vom Gesetzgeber gezielt gefördert.

Jedes Mitglied zeichnet einen oder mehrere Geschäftsanteile, deren Höhe in der Satzung festgelegt ist. Die Genossenschaft hat bei der Gründung dem zuständigen Verband und dem Registergericht den Nachweis zu erbringen, dass das aufgebrachte Kapital für den verfolgten Zweck ausreicht.
Die Generalversammlung ist das oberste Willensbildungsorgan. Sie wählt den Aufsichtsrat und den Vorstand. Der Vorstand leitet die Genossenschaft in eigener Verantwortung, der Aufsichtsrat „überwacht“ seine Tätigkeit. In der Praxis besteht der Aufsichtsrat in der Regel neben LehrerInnen und Eltern auch aus Mitgliedern, die sich nur am Rande mit den Tagesgeschäften befassen und so eine hilfreiche Adlerperspektive einnehmen können.

Von den Waldorfschulen in Deutschland (247 im Jahr 2019) sind sieben Schulen als Genossenschaft organisiert. Diese kleine Zahl mag mit dem Umstand zusammenhängen, dass die Umwandlung eines umfangreichen Schulbetriebs in eine Genossenschaft sehr aufwendig ist.

Aus diesem Grund haben wir uns entschlossen von Beginn an für den Betrieb der Freien Schule Wolfratshausen die Genossenschaft als Form zu wählen.

Link zum Genossenschaftsverband: Der Zentralverband deutscher Konsumgenossenschaften e.V. wurde 1903 in Dresden gegründet und hat seitdem seinen Sitz in Hamburg.
http://www.zdk-hamburg.de

Erwerb der Mitgliedschaft und Beitritt

(1) Mitglieder der Genossenschaft können nur Eltern werden, deren Kinder zur Aufnahme in die Schule nach § 33 Abs. 2 oder in den Kindergarten nach § 37 Abs. 1 zugelassen worden sind, Pädagogen, die in das Kollegium der Schule oder des Kindergartens aufgenommen worden sind, und andere Mitarbeiter der Schule, des Kindergartens und anderer Einrichtungen der Genossenschaft. Für Eltern der Schule ist die Mitgliedschaft obligatorisch nach § 33 Abs. 1, für Eltern des Kindergartens ist sie optional.

(2) Die Mitgliedschaft können auch Schüler ab 18 Jahren erwerben.

(3) Zum Erwerb der Mitgliedschaft bedarf es einer unbedingten schriftlichen Beitrittserklärung. Über die Zulassung entscheidet der Vorstand.