Die Freie Waldorfschule Isartal in Geretsried hat eine interne Meldestelle nach § 12 Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) eingerichtet.

Sie dient dem Schutz von Angestellten und Mitarbeiter:innen, die Kenntnisse oder einen begründeten Verdacht über Rechtsverstöße im Sinne des § 2 HinSchG in ihren Einrichtungen haben und diese offenlegen wollen, ohne dadurch Nachteile befürchten zu müssen.

Die interne Meldestelle kann wie folgt erreicht werden:

Per Mail: hinweisgeberstelle@waldorfschule-isartal.de

Per Telefon (Sprachnachricht): +49 (8171) 245 3018

Per Post mit dem Vermerk „Vertraulich“ an:

Freie Waldorfschule Isartal
Gemeinnützige eG
– Meldestelle –
Malvenweg 2-4
82538 Geretsried

Die Meldung kann selbstverständlich anonym erfolgen.

Ansonsten gilt:

Bitte geben Sie bei Ihrer Meldung Ihren Namen und Kontaktmöglichkeit an, damit wir den Eingang der Meldung bestätigen können.

In jedem Fall brauchen wir:

  • Ihr berufliches Verhältnis zur Schule
  • den konkreten Vorgang, aus dem der Rechtsverstoß hervorgeht
  • gegebenenfalls Belege zu dargestellten Vorgang

Bei erfolgter Meldung über einen der Kanäle wird sich eine von der Schule beauftrage, besonders Qualifizierte und zur Verschwiegenheit verpflichtete Person mit der Meldung nach den Vorgaben des HinSchG befassen.

Sofern die Meldung nicht anonym erfolgt, wir der Eingang der Meldung innerhalb von 7 Tagen erfolgen. Die Prüfung und Bewertung erfolgt innerhalb von 3 Monaten. Während dieser Zeit werden Sie über die ergriffenen oder geplanten Maßnahmen informiert, sofern diese die Nachforschungen nicht berührt oder die Rechte der Person, die Gegenstand der Meldung ist, nicht beeinträchtigt.

Die Meldung wird streng vertraulich behandelt und nicht an Dritte weitergegeben. Nur zuständigen Personen im Haus können hinzugezogen werden, sind aber ebenfalls zur Verschwiegenheit verpflichtet. Sofern es Notwendig ist, weitere Personen hinzuzuziehen wird dazu ausdrücklich die Einwilligung des Hinweisgebers benötigt.

Es bedarf keiner Einwilligung in Strafverfahren auf Verlangen einer Strafverfolgungsbehörde oder aufgrund einer Anordnung in einer Meldung nachfolgenden Verwaltungsverfahren, einschließlich verwaltungsbehördlicher Bußgeldverfahren oder aufgrund einer gerichtlichen Entscheidung.

Die Identität von Personen, die vorsätzlich oder grob fahrlässig falsche Informationen melden, ist nicht vor der Weitergabe geschützt.

Hinweis zum Datenschutz: Die erhobenen Daten ab der Meldung werden im Sinne von Art. 9 DSGVO für drei Jahre gespeichert.

Darüber hinaus gibt es noch die externe Meldestelle beim Bund der freien Waldorfschulen: meldestelle@waldorfschule.de

und die Meldestelle des Landesamts für Schule in Bayern:

Bayerisches Landesamt für Schule
– Interne Meldestelle –
Stuttgarter Straße 1
91710 Gunzenhausen

E-Mail: hinweisgeberstelle@las.bayern.de
Telefon: 09831 686 246